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14.11.2011

Elektrofahrrad

Category: Mobil in Stadt und Land – Autor: – 12:11 pm

Was ist ein Elektrofahrrad?
Ein Elektrofahrrad (auch E-Fahrrad, E-Rad, Elektrorad, eBike oder E-Bike) ist ein Fahrrad, dass durch einen Elektromotor angetrieben wird. Hierbei wird unterschieden, ob das Fahrrad bei der Fortbewegung nur unterstützt oder komplett angetrieben wird.

Tretunterstützung – welche Unterschiede gibt es?
Beschränkte Tretunterstützung: Der Elektromotor des E-Bikes wird bei der Kurbelbewegung eingeschaltet und unterstützt den Fahrer beim Treten. Man nennt sie auch “Pedelecs“. Die Pedelecs dürfen nur eine mittlere Leistung des Motors, also 250 W besitzen und eine Geschwindigkeit von maximal 25 km/h erreichen. Ist diese Eigenschaft gegeben, fallen sie aus der EU-Kraftfahrzeugrichtlinie. Es besteht dann keine Führschein-, Versicherungs- oder Helmpflicht. Eine Betriebsgenehmigung ist ebenfalls nicht nötig. Es gibt jedoch Modelle, die mit einer Anfahrhilfe ausgestattet sind. Sie können aus dem bloßen Stand zwischen 4 – 6 km/h erreichen, besitzen aber sonst die Eigenschaft eines Pedelecs. Seit dem 1. April 1965 ist für dieses Gerät eine Mofa-Prüfbescheinigung vorgeschrieben. In der Schweiz müssen sie bis Ende 2011 haftpflichtversichert werden. Als uneingeschränkte Fahrräder sind sie nur in Österreich zulässig und benötigen keine Versicherung.

Unbeschränkte Tretunterstützung:
Fahrräder mit unbeschränkter Tretunterstützung sind in Deutschland versicherungspflichtig. Es wird ein Mofa-Führerschein benötigt, jedoch besteht keine Helmpflicht. Diese Fahrräder sind im Verkehr ähnlich wie ein Mofa zu handhaben, so dürfen Fahrradwege nur dann genutzt werden, wenn diese auch für Mofas freigegeben sind. Im gesetzlichen Sinne sind sie unter dem Begriff “Kleinkrafträder mit geringer Leistung” bekannt. Fahrräder, die eine höhere Geschwindigkeit als 25 km/h erreichen, benötigen in der Schweiz ein Nummernschild, ein Versicherungsnachweis und einen Führerschein. Bei einem Pedelec gilt keine Helmpflicht und die Geschwindigkeitsbegrenzung ist aufgehoben. Die Geschwindigkeit des Motors und die des Fahrers werden addiert, somit sind 30 – 40 km/h möglich. Ein elektrisch angetriebenes Fahrrad mit maximaler Geschwindigkeit von 25 km/h und einem Motor mit maximal 600 W gilt in Österreich als normales Fahrrad und muss die Ausrüstungsbestimmungen der Fahrradverordnung erfüllen. Die Pedelecs mit Tretunterstützung bis zu 45 km/h dürfen im österreichischen Straßenverkehr nicht genutzt werden. Es ist Verboten, das Gerät auf Radwegen und auf der Fahrbahn zu gebrauchen. Nach aktueller Rechtslage können sie nicht als Motorfahrrad zugelassen werden. Es gibt zwischen den beiden Varianten (beschränkte und unbeschränkte Tretunterstützung) in der Handhabung keine großen Unterschiede, nur die Geschwindigkeit fällt anders aus. Das Gesetz bestimmt den Unterschied.

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